Koordination nach Baustellenverordnung
"SiGeKo"
Um das Unfallrisiko im Bausektor zu minimieren, ist eine verantwortungsvolle Rücksichtnahme aufeinander und eine gut organisierte Abstimmung der beteiligten Firmen untereinander notwendig. Der Gesetzgeber hat mit der Baustellenverordnung (BaustellV) den Bauherren eine besondere Koordinationspflicht auferlegt.
Zur Koordination des Arbeitsschutzes auf der Baustelle muss der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen.
Als geeignete Koordinatoren nach BaustellV koordinieren wir die sicherheitstechnisch relevante Zusammenarbeit der Gewerke oder Unternehmen, erstellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) sowie die Vorankündigung für Aufsichtsbehörden und Baustelle, führen die notwendigen Baustellenbegehungen durch und erstellen für eine sicherheits- und kostenoptimierte spätere Nutzung des Gebäudes die „Unterlage für spätere Arbeiten am Bau“.
- Kontaktieren Sie uns, wir übernehmen Ihre Pflichten gemäß Baustellenverordnung.